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Gestrichener Flug: Rechte und Entschädigung bis 600 €

Anto · 16. Juli 2024 · 0 Min. Lesezeit

Reisender schaut auf sein Smartphone vor einer Anzeigetafel mit gestrichenen Flügen am Flughafen
Inhaltsverzeichnis
  1. Erstattung oder Umbuchung: Du hast die Wahl
  2. Betreuung während der Wartezeit
  3. Pauschalentschädigung: von 250 € bis 600 €
  4. Wann die Entschädigung nicht gilt
  5. So stellst du eine Forderung: die konkreten Schritte
  6. Wann die Reiseversicherung ins Spiel kommt
  7. FAQ
  8. Gilt die EU-Verordnung für alle meine Flüge?
  9. Kann die Fluggesellschaft mir einen Gutschein statt einer Erstattung aufzwingen?
  10. Ist ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand?
  11. Deckt meine Reiseversicherung einen von der Airline gestrichenen Flug ab?
  12. Was tun, wenn die Fluggesellschaft auf meine Reklamation nicht reagiert?

Wird dein Flug gestrichen, sichert dir die EU-Verordnung 261/2004 konkrete und einklagbare Rechte: vollständige Erstattung innerhalb von 7 Tagen oder Umbuchung zu deinem Ziel sowie eine Pauschalentschädigung zwischen 250 € und 600 €, wenn die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat. Diese Rechte gelten für alle Flüge ab einem Flughafen in der Europäischen Union, unabhängig von der Fluggesellschaft, sowie für Flüge in die EU, die von einem europäischen Carrier betrieben werden.

Erstattung oder Umbuchung: Du hast die Wahl

Sobald ein Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft dir drei Optionen anbieten, und du entscheidest:

Reisender schaut auf sein Smartphone vor einer Anzeigetafel mit gestrichenen Flügen am Flughafen

Bildnachweis: Helsinki-Vantaa departures board 2010-04-18 von MattiPaavola, CC BY-SA 3.0, via Openverse.

  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises, innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung, Scheck oder Bargeld. Hattest du eine nicht genutzte Anschlussverbindung, wird dir auch die Rückreise zu deinem ursprünglichen Abflughafen erstattet.
  • Schnellstmögliche Umbuchung zu deinem Endziel, auf Flügen der Airline selbst oder einer Partnergesellschaft.
  • Umbuchung zu einem späteren Datum deiner Wahl, je nach Verfügbarkeit.

Ein wichtiger Hinweis: Wählst du die Erstattung, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Übernahme von Unterkunft und Verpflegung befreit. Entscheidest du dich für eine Umbuchung, muss sie diese Kosten bis zu deiner Ankunft am Reiseziel tragen.

Betreuung während der Wartezeit

Solange du auf eine Umbuchung wartest, muss die Fluggesellschaft dir kostenlos zur Verfügung stellen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen proportional zur Wartezeit
  • Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist, sowie Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • Zwei Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonanrufe, E-Mails oder Fax)

Pauschalentschädigung: von 250 € bis 600 €

Zusätzlich zur Erstattung oder Umbuchung kommt eine finanzielle Entschädigung hinzu, wenn die Fluggesellschaft dir die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt hat. Die Beträge sind in der EU-Verordnung 261/2004 nach Flugdistanz festgelegt:

Flugdistanz Entschädigung
Unter 1.500 km 250 €
Zwischen 1.500 und 3.500 km 400 €
Über 3.500 km (Ziel außerhalb der EU) 600 €

Diese Beträge können um die Hälfte reduziert werden, wenn die Fluggesellschaft dir eine Umbuchung mit einem ähnlichen Zeitplan anbietet, nach genauen Kriterien zur Abweichung bei der Ankunftszeit (2 bis 4 Stunden je nach Voranmeldefrist).

Wann die Entschädigung nicht gilt

Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung nur in zwei Fällen verweigern:

  1. Ausreichende Vorankündigung: Du wurdest mehr als 14 Tage im Voraus informiert.
  2. Außergewöhnliche Umstände: Ereignisse, die vollständig außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen und durch keine zumutbaren Maßnahmen hätten verhindert werden können, wie extreme Wetterbedingungen, Entscheidungen der Flugsicherungsbehörden oder schwere politische Instabilität.

Wichtig: Ein technischer Defekt oder ein interner Personalstreik der Fluggesellschaft gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die Airline bleibt in diesen Fällen zur Entschädigung verpflichtet.

So stellst du eine Forderung: die konkreten Schritte

  1. Bewahre alle Belege noch am Flughafen auf: Buchungsbestätigung, Bordkarte, Quittungen für Mahlzeiten oder Hotel vor Ort sowie jede schriftliche Mitteilung der Fluggesellschaft.
  2. Sende eine schriftliche Reklamation an den Kundenservice der Airline mit Angabe von Datum, Flugnummer und gefordertem Betrag. Behalte eine Kopie davon.
  3. Wende dich an den Médiateur du Tourisme et du Voyage, falls die Airline nicht antwortet oder ablehnt. Seit dem 6. Februar 2026 ist dieser Schritt vor jedem gerichtlichen Vorgehen Pflicht.
  4. Erstatte Meldung bei der DGAC (Direction Générale de l’Aviation Civile), wenn die Mediation scheitert.
  5. Gerichtlicher Weg als letztes Mittel, vor dem zuständigen Gericht je nach Streitwert.

Du hast fünf Jahre ab dem Datum des Vorfalls, um deine Entschädigung einzufordern.

Wann die Reiseversicherung ins Spiel kommt

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Pflichten des Luftfahrtunternehmens: Ticketerstattung und Pauschalentschädigung. Doch sie deckt nicht alles ab. Eine Reiseversicherung kann einspringen für:

  • Bereits im Voraus bezahlte, nicht erstattungsfähige Kosten: vorgebuchte Unterkunft, Ausflüge, nicht rückerstattete Visagebühren…
  • Kosten bei verpassten Anschlüssen, wenn dein Weiterflug nicht Teil derselben Buchung war
  • Situationen, in denen du selbst deinen Abflug stornieren musst (Krankheit, familiärer Notfall, Verlust von Dokumenten)

Annulliert die Fluggesellschaft von sich aus, greift die Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht für das Ticket selbst, da dies in der Verantwortung des Carriers liegt. Die Reiseversicherung ergänzt den Schutz für indirekte Schäden, die die EU-Verordnung nicht abdeckt.

Um besser zu verstehen, was eine Reiseversicherung jenseits gängiger Missverständnisse wirklich abdeckt, lies unseren Ratgeber zu dem, was du vor der Abreise wirklich wissen solltest.

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Beginnt dein Flug zunächst mit einer Verspätung, bevor er offiziell gestrichen wird, entwickeln sich deine Rechte mit jeder Stunde weiter: Lies unsere Tipps bei Flugverspätung, um zu wissen, wann und wie du handeln solltest. Und wenn dein Gepäck bei der Ankunft nicht auftaucht, findest du das richtige Vorgehen in unserem Artikel darüber, was du bei Gepäckverlust tun kannst.

FAQ

Gilt die EU-Verordnung für alle meine Flüge?

Nein. Sie gilt für Flüge ab einem Flughafen in der EU (unabhängig von der Airline) sowie für Flüge in die EU, die von einer in der Union ansässigen Fluggesellschaft betrieben werden. Ein Flug Paris-Bangkok mit Air France ist abgedeckt; ein Flug Bangkok-Paris mit einer thailändischen Airline nicht.

Kann die Fluggesellschaft mir einen Gutschein statt einer Erstattung aufzwingen?

Nein. Verlangst du ausdrücklich eine Erstattung in bar oder per Überweisung, darf die Fluggesellschaft dir keinen Reisegutschein oder ein Guthaben ohne dein Einverständnis aufzwingen.

Ist ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand?

Nein, gemäß europäischer Rechtsprechung: Ein interner Streik des Personals der Fluggesellschaft gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die Airline bleibt zur Pauschalentschädigung verpflichtet.

Deckt meine Reiseversicherung einen von der Airline gestrichenen Flug ab?

Nicht für das Ticket selbst, da die Fluggesellschaft direkt verantwortlich ist. Deine Reiseversicherung kann jedoch Nebenkosten abdecken, die nicht erstattet wurden (vorgebuchte Unterkunft, Aktivitäten…), und dich schützen, wenn du selbst deine Reise stornieren musst, je nach den Bedingungen deines Vertrags.

Was tun, wenn die Fluggesellschaft auf meine Reklamation nicht reagiert?

Seit dem 6. Februar 2026 musst du vor jedem gerichtlichen Vorgehen eine Schlichtung beim Médiateur du Tourisme et du Voyage durchlaufen. Parallel dazu kannst du den Streit bei der DGAC melden. Du hast fünf Jahre ab dem Datum der Annullierung, um tätig zu werden.

Quellen

  • EU-Verordnung 261/2004 legt die Fluggastrechte bei Annullierung, langer Verspätung und Nichtbeförderung fest, einschließlich Erstattungs- und Entschädigungsansprüche eur-lex.europa.eu
  • Der Médiateur du Tourisme et du Voyage ist seit dem 6. Februar 2026 obligatorischer Schritt vor jedem gerichtlichen Vorgehen bei Reisestreitigkeiten mtv.travel