Ja, du kannst als Schwangere problemlos eine Reiseversicherung abschließen. Die überwiegende Mehrheit der Versicherer nimmt Schwangere auf, allerdings zu bestimmten Bedingungen: Der Schutz bei Komplikationen endet in der Regel zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche (SSW), die reguläre Schwangerschaftsvorsorge bleibt ausgeschlossen, und eine bereits diagnostizierte Risikoschwangerschaft kann als Vorerkrankung gelten. Was du vor dem Abflug wissen solltest.
Was eine Reiseversicherung während der Schwangerschaft tatsächlich abdeckt
Eine Reiseversicherung ist kein Ersatz für deine Schwangerschaftsvorsorge. Ihre Aufgabe ist es, das Unerwartete abzusichern: eine plötzliche Komplikation fernab deiner gewohnten medizinischen Versorgung, wo Behandlungskosten schnell in schwindelerregende Höhen steigen können.
Zu den typischerweise enthaltenen Leistungen (je nach Vertrag):
- Medizinische Notfallkosten: Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte aufgrund einer unvorhergesehenen geburtshilflichen Komplikation (Blutungen, Schwangerschaftshypertonie, drohende Frühgeburt, Thrombose…)
- Medizinischer Rücktransport: Überführung in dein Heimatland oder eine Spezialklinik, begleitet von medizinischem Fachpersonal
- Reiserücktritt oder Reiseabbruch: Wenn deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe schriftlich bestätigt, dass der Gesundheitszustand die Reise unmöglich macht oder deren Abbruch erfordert
- Direktzahlung an den Leistungserbringer: Die besten Verträge begleichen die Krankenhausrechnung direkt, ohne dass du im Ausland tausende Euro vorstrecken musst
Um den Unterschied zwischen dem, was deine Reiseversicherung übernimmt, und dem, was deine Krankenversicherung abdeckt, besser zu verstehen, lies die Unterschiede zwischen Reiseversicherung und Krankenversicherung.
Jetzt mein Angebot einholenDie Deckungsgrenzen, die du unbedingt kennen musst
Die Schwangerschaftswochen-Grenze: der wichtigste Punkt überhaupt
Das ist das entscheidende Kriterium. Die meisten Verträge setzen die Deckungsgrenze bei der 28. bis 32. SSW; einige restriktivere Anbieter stoppen bereits bei der 24. SSW. Danach gilt das Geburtsrisiko für Versicherer als zu hoch.
Praktisch gesagt: Wenn du in der 26. Woche verreisen möchtest, prüfe, ob dein Vertrag ausdrücklich bis mindestens zur 28. SSW abdeckt, und lies die genaue Formulierung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sorgfältig durch.
Die Regeln der Fluggesellschaften: unabhängig von deiner Versicherung
Selbst mit einer Versicherung in der Tasche musst du erst einmal an Bord kommen. Die meisten Airlines haben eigene Regelungen:
- Bis zur 36. SSW für Kurz- und Mittelstreckenflüge, oft mit aktuellem ärztlichem Attest
- Bis zur 32. SSW für Langstreckenflüge
Diese Schwellenwerte unterscheiden sich von Airline zu Airline und können sich ändern. Erkundige dich direkt bei deiner Fluggesellschaft, bevor du buchst; die Reiseversicherung entschädigt dich nicht bei einem vorhersehbaren Boarding-Verbot.
Risikoschwangerschaft und Vorerkrankungen
Wenn deine Schwangerschaft vor Vertragsabschluss als Risikoschwangerschaft eingestuft wird (drohende Fehlgeburt, Rhesus-Unverträglichkeit, Mehrlingsschwangerschaft mit Komplikation, vorbestehende Schwangerschaftshypertonie…), können Versicherer die Vorerkrankungs-Klausel anwenden. Die Grundregel: Jede vor Vertragsabschluss bereits diagnostizierte Komplikation ist nicht mitversichert.
Was nicht gedeckt ist: die typischen Ausschlüsse
- Reguläre Schwangerschaftsvorsorge: Kontroll-Ultraschalls, übliche Arzttermine, Blutuntersuchungen, außerhalb eines Notfalls verschriebene Medikamente
- Geplante Entbindung im Ausland
- Postnatale und neonatale Versorgung (außer unvorhergesehenem Notfall, je nach Vertrag)
- Komplikationen einer bekannten Risikoschwangerschaft vor Vertragsabschluss
- Die Schwangerschaft selbst als Stornogrund: Eine Schwangerschaft allein berechtigt nicht zur Reisekostenerstattung. Nur ein Attest deiner Gynäkologin oder deines Gynäkologen, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt, löst die Stornierungsleistung aus
- Nicht empfohlene Aktivitäten: Extremsportarten, große Höhenlagen oder Reiseziele mit hohem Gesundheitsrisiko können Versicherungsleistungen außer Kraft setzen
Die richtige Reiseversicherung für Schwangere finden
Die fünf unverhandelbaren Punkte beim Vergleich
- Die abgedeckte SSW-Grenze: Prüfe, dass sie zu deinem Schwangerschaftsstadium zum Zeitpunkt der Reise passt
- Ausdrücklich genannte geburtshilfliche Komplikationen: drohende Frühgeburt, Präeklampsie, komplizierter Fehlgeburtsverlauf…
- Die Höchstgrenze für Auslandsbehandlungskosten: Je nach Vertrag liegt sie zwischen 150.000 und über einer Million Euro
- Deutschsprachiger 24-Stunden-Notfalldienst: unverzichtbar für die Kommunikation mit einem lokalen Krankenhaus und die Organisation eines Rücktransports
- Direktzahlung: verhindert, dass du im Falle eines Krankenhausaufenthalts hohe Summen vorstrecken musst
Gib deine Schwangerschaft beim Abschluss an
Eine bekannte Gesundheitsinformation vor Vertragsabschluss zu verschweigen, kann als falsche Angabe gewertet werden und im Schadensfall zur Nichtigkeit des Vertrags führen. Melde die Schwangerschaft an, bitte den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung der geltenden Leistungen, und bewahre dieses Dokument zusammen mit deinen Reiseunterlagen auf.
Schließe die Versicherung direkt bei der Reisebuchung ab
Enthält dein Vertrag eine Stornierungsgarantie, bist du ab dem ersten Tag geschützt, wenn du die Versicherung zum Zeitpunkt der Buchung abschließt. Tritt vor der Abreise eine medizinische Komplikation auf, kannst du Flug- und Unterkunftskosten erstattet bekommen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Hol dir vor der Abreise ein ärztliches Attest
Deine Ärztin, dein Arzt oder deine Hebamme muss bestätigen, dass die Reise zum geplanten Abreisedatum medizinisch unbedenklich ist. Dieses Dokument kann vom Versicherer im Schadensfall, von der Fluggesellschaft beim Boarding und manchmal auch von den Behörden des Reiselandes verlangt werden.
Für Familien, die mit Partner oder Kindern unterwegs sind, können zusätzliche Leistungen sinnvoll sein: Erfahre, wie du die ganze Familie auf Reisen absicherst.
Wann in der Schwangerschaft verreisen: ein paar Orientierungspunkte
Die Versicherung greift beim Unvorhergesehenen, doch deine Ärztin oder dein Arzt entscheidet, ob die Reise für deine Situation geeignet ist. Ein paar allgemein anerkannte Richtwerte:
Das zweite Trimester (14. bis 28. SSW) gilt häufig als die günstigste Reisezeit: Die Übelkeit des ersten Trimesters ist meist überstanden, das Risiko einer Frühgeburt bleibt begrenzt, und du liegst noch im Deckungsfenster der meisten Verträge.
Ohne spezifische ärztliche Empfehlung besser meiden: Reiseziele mit extremer Hitze oder hohem Gesundheitsrisiko (Malaria, Dengue…), Höhenlagen über 2.500 m sowie Regionen ohne schnellen Zugang zu geburtshilflicher Versorgung.
Wenn du eine anspruchsvollere Reise planst, werden die Versicherungsfragen noch wichtiger: Weit entfernt von der gewohnten medizinischen Versorgung zu sein, ist einer jener Aspekte, die man bei der Reiseversicherung gern vergisst, bis man sie wirklich braucht.
FAQ
Kann man eine Reiseversicherung nach Beginn der Schwangerschaft abschließen?
Ja. Eine bestehende Schwangerschaft ist bei der großen Mehrheit der Verträge kein Ablehnungsgrund, solange die vom Versicherer festgelegte Wochengrenze nicht überschritten ist. Schließe die Versicherung jedoch so früh wie möglich ab: Manche Verträge sehen eine Wartefrist von einigen Tagen vor, bevor die Leistungen in Kraft treten.
Ist eine Frühgeburt im Ausland versichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Eine unvorhergesehen drohende Frühgeburt ist in der Regel mitversichert. Eine Frühgeburt aufgrund einer vor Vertragsabschluss bekannten Risikoschwangerschaft ist häufig als Vorerkrankung ausgeschlossen. Lies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sorgfältig oder lass dir vom Versicherer vor der Abreise eine schriftliche Bestätigung geben.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus?
Die EHIC deckt Behandlungen innerhalb der Europäischen Union ab, allerdings nur anteilig, begrenzt auf die lokalen Tarife und ohne Kostenübernahme für einen Rücktransport. Außerhalb der EU greift sie nicht. Eine vollständige Reiseversicherung übernimmt dort, wo der gesetzliche Schutz endet, und deckt zusätzlich den medizinischen Transport nach Hause ab.
Muss ich meine Schwangerschaft bei der Anmeldung angeben?
Ja, bei fast allen Verträgen. Eine bekannte Gesundheitsinformation zu verschweigen, kann als falsche Angabe gewertet werden und im Schadensfall zur Nichtigkeit des Vertrags führen. Gib die Schwangerschaft an, hol eine schriftliche Bestätigung der geltenden Leistungen ein und bewahre sie mit deinen Reisedokumenten auf.
Können mein Partner und ich einen gemeinsamen Vertrag abschließen?
Ja, Duo- oder Familientarife decken in der Regel beide Reisenden ab. Prüfe, dass die Schwangerschaft der versicherten Hauptperson ausdrücklich in den Vertragsbedingungen erwähnt wird und die SSW-Grenze zu eurer Situation zum Zeitpunkt der Reise passt.





