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Reiseversicherung Pflicht: Alle Länder 2026 im Überblick

Pierre · 9. Juli 2026 · 0 Min. Lesezeit

Reisende überprüft Pass und Reisedokumente an einem Tisch, Koffer daneben, Aquarellillustration
Inhaltsverzeichnis
  1. Zwei grundverschiedene Systeme: beim Visum oder an der Grenze
  2. Länder mit Versicherungspflicht beim Visum
  3. Länder mit Versicherungspflicht an der Grenze
  4. Sonderfälle, die überraschen
  5. Warum ein Nachweis abgelehnt wird (der eigentliche Knackpunkt)
  6. Häufige Fragen
  7. Ist eine Reiseversicherung für Deutsche im Schengen-Raum Pflicht?
  8. Was passiert, wenn ich ohne Versicherung nach Kuba oder Georgien einreise?
  9. Reicht meine Kreditkartenversicherung für diese Länder aus?
  10. Bin ich mit der Zanzibar Insurance Corporation wirklich gut abgesichert?
  11. Ändert sich die Liste der Länder häufig?

Die Frage bekomme ich jede Woche gestellt: „Brauche ich für mein Reiseziel eine Pflichtreiseversicherung?“ Die Antwort hat sich in den letzten zwei Jahren schneller verändert als im gesamten Jahrzehnt davor. Georgien ist zum 1. Januar 2026 auf die Liste dazugekommen, Argentinien Mitte 2025, und Sansibar schreibt sogar seine eigene staatliche Versicherung vor. Hier ist die aktuelle Übersicht – und vor allem das, was andere Listen verschweigen: warum Reisende mit einem scheinbar korrekten Nachweis trotzdem abgewiesen werden.

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Zwei grundverschiedene Systeme: beim Visum oder an der Grenze

Bevor es zur Liste geht, eine Unterscheidung, die ich meinen Kunden immer erkläre – denn sie verändert alles in der Praxis.

Die Visumpflicht: Der Versicherungsnachweis ist ein Bestandteil des Visumantrags. Ohne ihn gibt es kein Visum. Du hast zwar Zeit, ein abgelehntes Dokument zu korrigieren, aber ein unvollständiger Antrag verzögert die gesamte Reiseplanung.

Die Grenzkontrolle: Du kannst einsteigen, ohne dass jemand etwas von dir verlangt – und alles entscheidet sich erst bei der Einreise. Dort gibt es keine zweite Chance: entweder Einreiseverweigerung, Geldstrafe oder eine Pflichtversicherung am Schalter vor Ort, die meist teuer und wenig leistungsstark ist.

Länder mit Versicherungspflicht beim Visum

Schengen-Raum: Reisende mit Visumpflicht (zum Beispiel Touristen aus Nicht-EU-Ländern, die nach Deutschland einreisen möchten) müssen eine Mindestdeckung von 30.000 € nachweisen, die Notfallbehandlung, Rückführung und Todesfall abdeckt und im gesamten Schengen-Raum gilt. Die genauen Anforderungen des Konsulats sind in unserem Ratgeber zur Versicherung für das Schengen-Visum beschrieben.

Russland: Das Touristenvisum verlangt eine Versicherung, die Behandlungskosten, Krankenrückführung und Repatriierung abdeckt.

Algerien: Der Visumantrag erfordert eine Deckung von etwa 30.000 €, einschließlich Krankheit, Unfall und Rückführung.

Belarus: Beim Visum ist eine Mindestdeckung von rund 10.000 € erforderlich.

Saudi-Arabien: Die Versicherung ist automatisch im elektronischen Touristenvisum enthalten; die Kosten sind in den Visumgebühren inbegriffen.

China: Es gibt keine allgemeine formale Pflicht, aber der Versicherungsnachweis gehört de facto zu den Unterlagen, die viele Visumzentren verlangen. Unsere Empfehlungen nach Leistungsarten findest du auf der Seite Reiseversicherung China.

Länder mit Versicherungspflicht an der Grenze

Georgien – die Neuheit 2026: Seit dem 1. Januar müssen alle Besucher für die gesamte Aufenthaltsdauer über eine Deckung von mindestens 30.000 GEL (ca. 9.500 €) verfügen. Der Nachweis muss auf Englisch oder Georgisch vorliegen, in Papier- oder digitaler Form. Bei Nichteinhaltung drohen Einreiseverweigerung oder Geldstrafe.

Kuba: Die Pflicht besteht seit 2010, und die Kontrollen sind real. Ohne gültige Police mit einer Mindestdeckung von 10.000 USD für Behandlungskosten riskierst du die Zurückweisung oder wirst gezwungen, am Ankunftsschalter die kubanische Pflichtversicherung (Asistur) abzuschließen. Ein Nachweis auf Spanisch wird dringend empfohlen. Die Besonderheiten der Insel findest du auf der Seite Reiseversicherung Kuba.

Straße in Havanna, Kuba, mit bunten Kolonialbauten und einem türkisfarbenen amerikanischen Oldtimer im warmen Abendlicht

Argentinien: Seit dem Einwanderungsdekret 366/2025 müssen Ausländer den Grund ihrer Einreise angeben und eine Krankenversicherung nachweisen, die ihren medizinischen Bedarf abdeckt. Öffentliche Krankenhäuser stellen Nicht-Residenten nun Rechnungen aus, und ein Krankenhausaufenthalt in einer Privatklinik in Buenos Aires kann schnell in die Tausende gehen.

Sansibar (Tansania): Der trickreichste Fall auf der Liste. Seit Oktober 2024 wird ausschließlich die Versicherung der Zanzibar Insurance Corporation, der staatlichen Gesellschaft, akzeptiert: 44 USD pro Erwachsener (22 USD pro Kind), bis zu 50.000 USD für medizinische Notfälle, maximal 92 Tage, QR-Code wird an der Grenze gescannt. Deine internationale Versicherung – so umfassend sie auch sein mag – ersetzt diese Pflichtpolice nicht: Sie ergänzt sie für alles, was die lokale Police nicht abdeckt, allen voran eine angemessene Rückführung. Mehr dazu auf unserer Seite Reiseversicherung Tansania.

Traditioneller Holzdhau auf der türkisfarbenen Lagune eines Sansibar-Strandes bei Ebbe

Katar: Gesetz 22 von 2021 schreibt Besuchern einen Krankenversicherungsnachweis vor, und zwar bei einem beim katarischen Gesundheitsministerium (MOPH) registrierten oder zugelassenen Versicherer; ein Nachweis eines nicht gelisteten Anbieters kann abgelehnt werden. Wichtiger Hinweis: Staatsangehörige, die für ein Visum bei Ankunft berechtigt sind – darunter auch Deutsche und Österreicher – sind in den ersten 30 Aufenthaltstagen davon ausgenommen.

Uruguay: Bei der Einreise wird eine Versicherung verlangt, die Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Evakuierung abdeckt.

Sonderfälle, die überraschen

Nepal: Es gibt keine systematische Kontrolle am Flughafen, aber die deutschen Behörden empfehlen eine Versicherung, die den gesamten Aufenthalt abdeckt, Trekkingtouren eingeschlossen. Seriöse Trekking-Agenturen brechen nicht ohne Hubschrauberrettungsversicherung auf – und genau diese Leistung fehlt am häufigsten in Standardverträgen. Eine Hubschrauberrettung im Annapurna-Gebiet kann Zehntausende Euro kosten.

Thailand: Eine Versicherung ist für einen klassischen Touristenaufenthalt fakultativ, für bestimmte Visa (Renten-, Langzeitvisum) jedoch Pflicht. Außerdem wird die digitale Einreisekarte TDAC ab 2026 obligatorisch. Details auf der Seite Reiseversicherung Thailand.

Bhutan: Die Krankenversicherung ist Teil der Bedingungen für die Visumerteilung.

Warum ein Nachweis abgelehnt wird (der eigentliche Knackpunkt)

Das ist der Teil, den Länderlisten nie behandeln – und genau dann rufen mich meine Kunden an. Ein Nachweis wird aus fünf wiederkehrenden Gründen abgelehnt:

  1. Die Deckungssumme stimmt nicht. Der Vertrag deckt 15.000 € für Behandlungskosten ab, wo das Land 30.000 € verlangt. Kreditkartenversicherungen sind hier besonders häufig betroffen.
  2. Die Sprache. Ein Nachweis auf Deutsch nützt in Tiflis nichts, das Englisch oder Georgisch verlangt, und erschwert alles in Havanna. Das Dokument muss in einer vom Zielland akzeptierten Sprache vorliegen – keine selbst erstellte Übersetzung.
  3. Der Nachweis ist nicht personalisiert oder deckt nicht die richtigen Daten ab. Das Konsulat will deinen Namen, deine genauen Reisedaten und die abgedeckte geografische Region – schwarz auf weiß.
  4. Eine geforderte Leistung fehlt. Die Krankenrückführung fehlt am häufigsten in Einsteigertarifen, obwohl Argentinien, Kuba oder Russland sie ausdrücklich verlangen. Was diese Leistung umfasst, erklären wir in unserem Artikel zur Rückführungsversicherung.
  5. Der Versicherer wird nicht anerkannt. Sansibar akzeptiert nur seine staatliche Gesellschaft, Katar nur MOPH-zugelassene Anbieter. Kein ausländischer Nachweis umgeht diese Regeln.

Genau das ist die Aufgabe eines Maklers: Ich prüfe die Anforderungen des Ziellandes zum Zeitpunkt deiner Abreise (sie ändern sich – Georgien hat das im Januar bewiesen) und stelle dir sofort nach Vertragsabschluss einen personalisierten Nachweis aus, mit den richtigen Summen und in der erwarteten Sprache. Was der Vertrag hinter dem Nachweis konkret abdeckt, erklären wir in unserem Artikel Wofür brauche ich eine Reiseversicherung?.

Häufige Fragen

Ist eine Reiseversicherung für Deutsche im Schengen-Raum Pflicht?

Nein. Die Schengen-Pflicht betrifft Reisende mit Visumpflicht, also Besucher aus Nicht-EU-Ländern. Deutsche und Österreicher, die innerhalb Europas reisen, sind über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für öffentliche Behandlungen abgesichert – diese deckt jedoch weder Rückführung noch Such- und Rettungskosten ab. Eine Reiseversicherung ist also auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung nach Kuba oder Georgien einreise?

Es gibt zwei Szenarien: entweder direkte Einreiseverweigerung oder der Zwang, am Ankunftsschalter eine lokale Versicherung abzuschließen – in der Regel teurer und deutlich weniger leistungsstark als ein vorab abgeschlossener Vertrag (keine Rückführung nach Deutschland, niedrige Obergrenzen, weitreichende Ausschlüsse).

Reicht meine Kreditkartenversicherung für diese Länder aus?

Selten. Die Behandlungskostenlimits klassischer Kreditkarten liegen oft unter den geforderten Mindestdeckungen, der Nachweis ist nicht immer personalisiert mit deinen genauen Reisedaten, und in der verlangten Sprache ist er kaum je verfügbar. Für Länder mit formaler Pflicht wie Georgien oder Argentinien solltest du deinen Nachweis vor der Abreise prüfen lassen.

Bin ich mit der Zanzibar Insurance Corporation wirklich gut abgesichert?

Sie ermöglicht dir die Einreise – das ist ihre Hauptfunktion. Ihre Obergrenzen und Leistungen sind im Vergleich zu einem internationalen Vertrag begrenzt: Für eine echte Krankenrückführung oder hohe Behandlungskosten bleibt eine umfassende Reiseversicherung als Ergänzung unverzichtbar.

Ändert sich die Liste der Länder häufig?

Ja, und das immer schneller: Uruguay 2023, Sansibar Ende 2024, Argentinien Mitte 2025, Georgien zum 1. Januar 2026. Überprüfe die Anforderungen deines Reiseziels zum Zeitpunkt der Buchung – nicht erst kurz vor der Abreise. Dieser Artikel wird bei jeder Regeländerung aktualisiert.

Quellen

  • Der Schengener Visakodex (Verordnung EG 810/2009, Artikel 15) schreibt eine Reisekrankenversicherung von mindestens 30.000 € vor, die Notfallbehandlung und Rückführung abdeckt und im gesamten Schengen-Raum gilt eur-lex.europa.eu
  • Seit dem 1. Januar 2026 verlangt Georgien von allen Besuchern eine gültige Kranken- und Unfallversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer über mindestens 30.000 GEL (ca. 9.500 €), auf Englisch oder Georgisch diplomatie.gouv.fr
  • Das argentinische Dekret 366/2025 verpflichtet Ausländer, den Einreisegrund anzugeben und eine Krankenversicherung nachzuweisen, die ihren medizinischen Bedarf abdeckt argentina.gob.ar
  • Die Pflichtversicherung auf Sansibar kostet 44 USD pro Erwachsener (22 USD pro Kind), deckt bis zu 50.000 USD an medizinischen Notfällen für maximal 92 Tage ab, mit QR-Code, der an der Grenze gescannt wird inbound.visitzanzibar.go.tz
  • Kuba schreibt seit 2010 für alle ausländischen Reisenden eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 10.000 USD vor, die bei der Einreise kontrolliert wird misiones.cubaminrex.cu
  • Das katarische Pflichtversicherungssystem (Gesetz 22 von 2021) akzeptiert nur beim Gesundheitsministerium registrierte oder zugelassene Versicherer; Besucher, die für ein Visum bei Ankunft berechtigt sind, sind in den ersten 30 Tagen davon ausgenommen moph.gov.qa
  • Die französischen Behörden empfehlen, vor der Abreise eine umfassende Versicherung abzuschließen, die den gesamten Nepal-Aufenthalt abdeckt, einschließlich Wanderungen und Trekking in den Bergen diplomatie.gouv.fr