Der Schengen-Raum umfasst seit dem 1. Januar 2025 29 Staaten (25 EU-Mitglieder und 4 assoziierte Nicht-EU-Länder). Ein Kurzaufenthaltsvisum erlaubt dir maximal 90 Tage innerhalb jedes gleitenden 180-Tage-Zeitraums, gerechnet für den gesamten Schengen-Raum zusammen und nicht pro Land. Für Drittstaatsangehörige mit Visumspflicht ist eine Reiseversicherung mit mindestens 30.000 € Kranken- und Rückholkostendeckung eine unumgängliche Pflichtbedingung bei der Einreichung des Konsulatsantrags.

Die 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums
Seit dem 1. Januar 2025, mit der vollständigen Integration Rumäniens und Bulgariens (einschließlich der Landgrenzen), zählt der Schengen-Raum 29 Mitgliedstaaten.
Die 25 EU-Mitglieder im Schengen-Raum
Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien (vollständige Integration: Januar 2025), Kroatien (seit Januar 2023), Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien (vollständige Integration: Januar 2025), Slowakei, Slowenien, Schweden.
Wichtig: Frankreich gehört dem Schengen-Raum nur mit seinem europäischen Festlandsgebiet an. Seine überseeischen Gebiete und Regionen (La Réunion, Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana usw.) sind nicht Teil des Schengen-Raums.
Die 4 assoziierten Nicht-EU-Mitglieder des Schengen-Raums
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.
Diese vier Länder wenden die gesamten Schengen-Regeln an, ohne der Europäischen Union anzugehören. Ein Schengen-Visum gilt dort unter denselben Bedingungen wie in den EU-Mitgliedstaaten.
Schengen-Raum und Europäische Union: zwei Bereiche, die man nicht verwechseln sollte
Diese beiden Räume überschneiden sich nicht vollständig, und die Verwechslung kann direkte Folgen für deine Einreise oder die Gültigkeit deines Visums haben.
Zwei EU-Mitglieder gehören nicht zum Schengen-Raum:
- Irland: Hat sich entschieden, dem Schengen-Raum nicht beizutreten (Opt-out-Klausel) und führt eigene Grenzkontrollen durch.
- Zypern: Seit 2004 EU-Mitglied, aber noch nicht in den Schengen-Raum integriert.
Wenn deine Reiseroute Irland oder Zypern einschließt, prüfe die jeweiligen Einreisebedingungen dieser Länder unabhängig von deinem Schengen-Visum. Umgekehrt akzeptieren die vier Nicht-EU-Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) dein Schengen-Visum ohne zusätzliche Formalitäten.
Reisefreiheit: Was das konkret bedeutet
Bist du einmal in den Schengen-Raum eingereist, überquerst du die Binnengrenzen zwischen den 29 Mitgliedstaaten ohne systematische Identitätskontrolle, egal ob per Flugzeug, Zug, Auto oder Fähre. Die Kontrollen an den Außengrenzübergängen bleiben dagegen streng und einheitlich.
Die 90-Tage-Regel auf 180 Tage
Das Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt dir maximal 90 Tage innerhalb jedes gleitenden 180-Tage-Zeitraums, gerechnet über den gesamten Schengen-Raum und nicht pro Land. Zwei Wochen in Italien und ein Monat in Spanien im gleichen Halbjahr ergeben zusammen 44 angerechnete Tage. Wer dieses Limit überschreitet, riskiert ein Einreiseverbot in den Schengen-Raum.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen legt jeder Mitgliedstaat seine eigenen Bedingungen fest (nationales Langzeitvisum Typ D, Aufenthaltstitel). Wende dich direkt an das Konsulat des Landes, in dem du hauptsächlich leben wirst.
Neuerungen 2026 an den Schengen-Außengrenzen
Zwei europäische Systeme verändern die Einreisekontrollen für Drittstaatsangehörige. Eines ist bereits in Kraft, das andere steht unmittelbar bevor.
EES: in Betrieb seit dem 10. April 2026
Das EES (Entry/Exit System, Ein-/Ausreisesystem) ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel durch eine automatische elektronische Erfassung bei jeder Überschreitung einer Schengen-Außengrenze.
Was das für Reisende von außerhalb der EU konkret bedeutet:
- Bei jeder Einreise werden Reisedokumentdaten, ein Lichtbild und Fingerabdrücke (bei Personen ab 12 Jahren) erfasst.
- Du musst nichts im Voraus veranlassen: Die Erfassung erfolgt automatisch an der Grenze.
- Der 90-Tage-Zähler auf 180 Tage wird nun elektronisch nachverfolgt, ohne Rechenfehler oder vergessene Stempel.
Dieses System gilt für Drittstaatsangehörige (außerhalb der EU und des Schengen-Raums) bei Kurzaufenthalten. EU-Bürger, Angehörige von Schengen-Staaten sowie Staatsangehörige bestimmter Länder (Andorra, Monaco, San Marino, Heiliger Stuhl) sind davon ausgenommen.
ETIAS: Reisegenehmigung für Visumfreie (voraussichtlich Ende 2026)
Das ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Im Gegensatz zum Schengen-Visum richtet es sich an Reisende, die derzeit visumfrei in den Schengen-Raum einreisen dürfen (US-Amerikaner, Kanadier, Briten, Australier usw.). Vor jeder Reise in den Schengen-Raum wird dann ein Online-Antrag erforderlich sein, der drei Jahre lang gültig ist.
Wichtiger Hinweis: Das Antragsportal ist noch nicht geöffnet. Jede Website, die vor dem offiziellen Start ETIAS-Anträge entgegennimmt, ist betrügerisch.
Wer braucht ein Schengen-Visum?
Staatsangehörige von mehr als hundert Ländern müssen vor der Einreise in den Schengen-Raum ein Schengen-Visum beantragen. Davon ausgenommen sind EU/EWR-Bürger sowie Angehörige vieler Länder mit Abkommen zur visumfreien Einreise (Kanada, USA, Australien, Japan, Vereinigtes Königreich u. a.) für Aufenthalte unter 90 Tagen.
Das Schengen-Visum beantragst du:
- beim Konsulat des Hauptreiseziellands (dem Land, in dem dein Aufenthalt am längsten ist);
- beim Konsulat des ersten Einreiselandes, wenn deine Route mehrere Länder umfasst und kein eindeutiges Hauptzielland vorliegt.
Die Reiseversicherung: Pflichtbedingung für das Schengen-Visum
Für alle Schengen-Visumantragsteller ist ein konformes Versicherungsattest Pflicht. Die Anforderungen der europäischen Vorschriften sind nicht verhandelbar:
- Krankenversicherungsschutz von mindestens 30.000 €, einschließlich Krankenhausaufenthalt und Notfallversorgung
- Medizinische Rückholung ausdrücklich garantiert
- Räumlicher Geltungsbereich für alle 29 Schengen-Länder
- Zeitlicher Geltungsbereich entsprechend der Gesamtaufenthaltsdauer laut Visum
Ohne konformes Versicherungsattest wird der Visumantrag abgelehnt. Wichtig zu wissen: Die in Bankkarten integrierten Versicherungen (Visa Premier, Mastercard Gold usw.) werden von Konsulaten in der Regel nicht akzeptiert, da sie kein eigenständiges Attest mit dem ausdrücklich garantierten Betrag von 30.000 € ausstellen. Unsere Analyse zur Kreditkarten-Reiseversicherung und ihren tatsächlichen Grenzen erläutert diese Unterschiede im Detail.
Um die passende Versicherung für deine Staatsangehörigkeit, dein Reiseziel und deine Visumkategorie zu finden, lies unseren vollständigen Ratgeber zur Versicherung für das Schengen-Visum.
FAQ
Wie viele Länder gehören 2026 zum Schengen-Raum?
Dem Schengen-Raum gehören seit dem 1. Januar 2025 29 Länder an. An diesem Datum haben Rumänien und Bulgarien ihre vollständige Integration, einschließlich der Landgrenzen, abgeschlossen. Die Liste umfasst 25 EU-Mitgliedstaaten und 4 assoziierte Nicht-EU-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
Wie lange darf man mit einem Schengen-Visum bleiben?
Ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb jedes gleitenden 180-Tage-Zeitraums, gerechnet über den gesamten Schengen-Raum und nicht pro Land.
Welche Versicherung ist für ein Schengen-Visum Pflicht?
Eine Versicherung mit mindestens 30.000 € Krankenversicherungsschutz (Krankenhausaufenthalt, Notfallversorgung) und garantierter medizinischer Rückholung, gültig für den gesamten Schengen-Raum und die Gesamtdauer des Aufenthalts, ist für jeden Schengen-Visumantrag Pflicht.
Gehören Irland und Zypern zum Schengen-Raum?
Nein. Irland und Zypern sind EU-Mitglieder, aber nicht Teil des Schengen-Raums. Sie haben eigene Einreiseregeln, die unabhängig vom Schengen-Visum gelten.
Gilt ein Schengen-Visum auch in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein?
Ja. Diese vier Länder gehören dem Schengen-Raum an, ohne EU-Mitglieder zu sein. Ein Schengen-Visum gilt dort unter denselben Bedingungen wie in den EU-Mitgliedstaaten.
Wird meine Kreditkartenversicherung für einen Schengen-Visumantrag akzeptiert?
In der Regel nicht. Kreditkartenversicherungen stellen kein eigenständiges Attest im Konsulatsformat mit dem garantierten Betrag von 30.000 € aus. Für einen vollständigen Visumantrag ist eine dedizierte Reiseversicherung mit namentlichem Attest erforderlich.
Was ist das EES-System und welche Auswirkungen hat es auf Reisende von außerhalb der EU?
Das EES (Entry/Exit System), das seit dem 10. April 2026 in Betrieb ist, erfasst Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Außengrenzen elektronisch. Es ersetzt den Passstempel und verfolgt automatisch die Einhaltung der 90-Tage-Regel auf 180 Tage. Eine Vorabanmeldung ist nicht erforderlich: Die Erfassung erfolgt automatisch an der Grenze.
Ist das ETIAS bereits Pflicht für Reisen in den Schengen-Raum?
Nein. Das ETIAS wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Es gilt nur für Reisende, die derzeit visumfrei in den Schengen-Raum einreisen können. Das Antragsportal ist noch nicht geöffnet: Jede Website, die vor dem offiziellen Start ETIAS-Anträge annimmt, ist betrügerisch.





